Gesund bleiben kann man nicht früh genug
Vom 1. Juli 2008 an haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte
Das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird in der speziell hierfür qualifizierten Praxis über die Chipkarte abgerechnet.
Deutschland führt damit weltweit als erstes Land eine flächendeckend organisierte, standardisierte Krebs-Früherkennungsuntersuchung der Haut ein.
Was ist ein Screening?
Früherkennungsuntersuchungen können in Form eines Screenings durchgeführt werden.
Der Begriff „Screening“ kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Filteruntersuchung“. Bei den Personen, die sich am Screening beteiligen, wird gezielt und nach einer festgelegten Methode nach einer Erkrankung bzw. Risikofaktoren gesucht. Die Qualität eines Screenings ist gesichert, weil die Untersuchung sowohl definierten Kriterien entspricht als auch auf eine standardisierte Weise abläuft.
Ein Screening soll Vorstufen, Frühstadien, einen Risikofaktor oder mehrere Risikofaktoren einer Erkrankung feststellen. Daher ist nicht jede Erkrankung geeignet, per Screening herausgefunden zu werden. Die Krankheit muss ein erkennbares Frühstadium haben, in dem eine Behandlung wirksamer ist als wenn die Erkrankung später entdeckt wird. So kann die Sterblichkeit gesenkt und die Lebensqualität verbessert werden.
Die Zielgruppe eines Screenings sind Menschen, die sich gesund fühlen.
Beispiele für Screenings sind das Brustkrebs-Screening (Mammografie) sowie das neue Hautkrebs-Screening (visuelle, standardisierte Ganzkörperinspektion).